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Die Lebensmittelhygiene-
Verordnung (LMHV) beschreibt die hygienische Anforderungen
an das gewerbsmäßige Herstellen, Behandeln und
in Inverkehrbringen von Lebensmitteln.
In der LMHV wird unter anderem die
Verpflichtung der betrieblichen Eigenkontrolle
auf Schädlingsbefall beschrieben.
In der Anlage zur LMHV heißt es:
“Schädlingsbefall ist durch geeignete
Verfahren zu kontrollieren, und der gegebenenfalls
festgestellte Befall ist nach dem Stand der Technik
sachgerecht zu bekämpfen“.
Das Eigenkontrolle orientiert sich
an dem international anerkanntem
HACCP-Konzept (Hazard Analysis
Critical Control Points).
Die von der LMHV geforderten Eigenkontrollen
durch geeignete Verfahren, ist für einen Lebensmittel
verarbeitenden Betrieb schwerlich zu bestimmen,
auch ist ein eventuelle sachgerechte Bekämpfung
nach dem Stand der Technik von einem solchen Betrieb
schwerlich zu verlangen.
Wir bieten auch turnusmäßige Bekämpfung
als Service- Vereinbarung an. Diese beinhaltet
neben einem turnusmäßigen Einsatz beispielsweise
alle drei/ zwei Monate auch einen kostenlosen
Kundendienst für die einsatzfreien Zeit. Da heißt:
Wenn Sie eine Vereinbarung haben,
bezahlen Sie bei zwischenzeitlichem Befall keinen
Cent mehr. Die Kontrollen werden mit Monitorfallen,
Goliathgel (ungiftige Leimfallen mit Lockstoffen)
und Wirkstoffen speziell für das vorhandene Tier
durchgeführt.
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